Häufig gestellte Fragen (FAQ)


  • Darf ich eine Parabolantenne aufstellen?

In unseren Wohnungen gibt professionelle TV-Gemeinschaftsempfangsanlagen für die Satelliten ASTRA und HOTBIRD sowie moderne Multimedia-Anschlüsse für Telefonie und Internet (Breitbandversorgung). Bitte haben Sie Verständnis, dass für unsere Mieter wegen der hohen Vorinvestitionen und zur Vermeidung von „Kabel- und Schüssel-Wildwuchs“ eine grundsätzliche Anschlussverpflichtung besteht, die wir über den Mietvertrag sichern. Wenn Sie andere Programme empfangen möchten, gestatten wir Ihnen auf Antrag, Parabolantennen auf dem Balkon bis maximal zur Brüstungshöhe aufzustellen. Sprechen Sie uns aber in diesen Ausnahmefällen unbedingt rechtzeitig vorher an!



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  • Wer ist für die Straßenreinigung & Schneeräumung verantwortlich?

Wie in Ihrem Mietvertrag geregelt, obliegt der Winterdienst (Schneeräum- und Streupflicht nach dem Ortsrecht der Stadt Celle) sowie der Erschließungsflächen innerhalb unserer Wohnanlagen und Gewerbehöfe WICHMANN als Vermieter – mit einer Ausnahme: Für die Garagen und Stellplätze sind Sie selbst verantwortlich und müssen diese selbst schnee- und eisfrei halten.  Bei der Vermittlung zuverlässiger Dienstleister sind wir aber gern behilflich. In Bezug auf die Garagenhöfe: lieber einmal mehr als zu wenig räumen und streuen. Vorausschauende Abstimmung untereinander kommt allen zugute und hilft unnötigen morgendlichen Stress zu vermeiden. Die Kosten (im Einzelnen bei der WICHMANN-Hausverwaltung erfragen) werden mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung abgerechnet.